AGB - Easy Way Services GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Easy Way Services GmbH

1. Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Easy Way Services GmbH, Haldenstrasse 5, 6340 Baar, Schweiz (nachfolgend „Easy Way Services“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“). Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote und Verträge, die über die Websites www.easywayservices.ch und www.ews-a.ch, telefonisch, per E-Mail oder persönlich abgeschlossen werden.

1.2 Die Dienstleistungen von Easy Way Services umfassen insbesondere Transport-, Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen, Montagen, Reparaturen sowie weitere handwerkliche und logistische Leistungen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung findet sich auf unseren Websites oder wird individuell vereinbart.

1.3 Diese AGB sind integraler Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen Easy Way Services und dem Kunden. Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Easy Way Services ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Durch die Beauftragung einer Dienstleistung – sei es über unsere Website, telefonisch, per E-Mail oder persönlich – erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung einverstanden.

1.5 Easy Way Services behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt (z. B. per E-Mail oder über die Website). Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht, gelten diese als akzeptiert.

2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag zwischen der Easy Way Services GmbH und dem Kunden kommt durch eine der folgenden Handlungen zustande:

  • die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,
  • die Auftragsbestätigung durch Easy Way Services per E-Mail oder schriftlich,
  • die Unterzeichnung eines physischen Vertragsdokuments durch beide Parteien,
  • oder durch die stillschweigende Annahme in Form der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienstleistung.

Erfolgt die Beauftragung mündlich oder telefonisch, so gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald Easy Way Services die Ausführung der Leistung beginnt oder eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) an den Kunden versandt wurde.

2.2 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand umfasst die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen gemäss Angebot oder Buchungsbestätigung. Dazu zählen insbesondere Transport-, Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen, Montagen, Reparaturen sowie weitere handwerkliche und logistische Leistungen.

Alle Details zur Leistungserbringung, etwa Umfang, Dauer, Preis und besondere Konditionen, ergeben sich aus dem schriftlichen oder elektronischen Vertrag oder der Buchungsbestätigung.

2.3 Verbindlichkeit der Konditionen

Alle in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen genannten Leistungen, Preise und Konditionen sind verbindlich, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

Easy Way Services GmbH behält sich das Recht vor, offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Rechen- oder Druckfehler in Angeboten, Bestätigungen oder Rechnungen zu berichtigen, ohne dass daraus ein Anspruch auf eine günstigere Vertragsgestaltung abgeleitet werden kann.

2.4 Ablehnung von Aufträgen

Easy Way Services GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder bereits angenommene Aufträge zu stornieren, wenn:

  • die technische oder logistische Umsetzung nicht möglich ist,
  • die Leistungserbringung gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen verstösst,
  • der Kunde gegen vertragliche Pflichten aus vorherigen Aufträgen verstossen hat (z. B. Zahlungsverzug, Missbrauch der Dienstleistungen oder Vertragsbruch),
  • der Auftrag wirtschaftlich nicht tragbar oder unzumutbar ist,
  • begründeter Verdacht auf Betrug, Täuschung oder andere rechtswidrige Handlungen besteht.

Eine Ablehnung oder Stornierung erfolgt in der Regel unter Angabe der Gründe, sofern keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.

Erfolgt die Stornierung nach bereits erbrachter Teilleistung, kann Easy Way Services GmbH eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Aufwand verlangen.

2.5 Änderungen und Zusatzvereinbarungen
  • Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien bestätigt werden.
  • Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei denn, sie wurden ausdrücklich von Easy Way Services GmbH schriftlich bestätigt.
  • Kundenwünsche oder spezielle Anforderungen, die über das reguläre Leistungsangebot hinausgehen, müssen im Vertrag ausdrücklich vereinbart und durch eine individuelle Preiskalkulation berücksichtigt werden.

3. Leistungsumfang und Durchführung

3.1 Allgemeine Verpflichtungen von Easy Way Services GmbH

Easy Way Services GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig, fachgerecht und termingerecht unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie anerkannter Branchenstandards auszuführen.

Abweichungen oder Verzögerungen können in besonderen Fällen eintreten, etwa durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt. In solchen Fällen wird der Kunde rechtzeitig informiert.

3.2 Leistungsumfang und Vertragsgrundlage

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschliesslich:

  • Transport- und Umzugsdienstleistungen,
  • Montagen und Demontagen,
  • Entsorgungen und fachgerechte Abfallbeseitigung,
  • Reparaturarbeiten und handwerkliche Dienstleistungen.

Ergänzungen oder Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss sind nur möglich, wenn sie schriftlich bestätigt werden und eine Einigung über eventuelle Mehrkosten erzielt wurde.

3.3 Besondere Bestimmungen bei Transporten
3.3.1 Berechnung der Arbeitszeit
  • Abgerechnet wird die Arbeitszeit ab Ankunft an der Abholadresse bis zur Beendigung der Arbeit an der Abladeadresse.
  • Bei Transporten über lange Distanzen (mehr als 20 km vom Geschäftssitz) wird die Rückfahrtzeit zum Geschäft als Arbeitszeit berechnet.
  • Wartezeiten, die nicht durch Easy Way Services GmbH verschuldet wurden (z. B. Verzögerungen durch den Kunden oder Dritte), werden als Arbeitszeit verrechnet.
3.3.2 Zuschläge für besondere Transportgüter

Für den Transport von besonders schweren oder sperrigen Gegenständen gelten gesonderte Bestimmungen:

  • Für Objekte mit einem Eigengewicht von über 100 kg (z. B. Tresore, Klaviere, Flügel, schwere Möbelstücke) wird gemäss der ASTAG-Verbandsverordnung ein Mehrgewichtszuschlag erhoben.
  • Der Zuschlag wird vorab berechnet und dem Kunden im Angebot oder der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
  • Erfolgt die Gewichtsangabe durch den Kunden fehlerhaft oder unvollständig, behält sich Easy Way Services das Recht vor, nachträglich eine Preisanpassung vorzunehmen oder den Auftrag abzulehnen.
3.3.3 Haftungsausschluss für Transportschäden
  • Easy Way Services GmbH haftet für Transportschäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden durch eigenes Verschulden verursacht wurden.
  • Schäden, die durch unzureichende Verpackung seitens des Kunden oder durch höhere Gewalt (z. B. Witterungseinflüsse, Verkehrsunfälle ohne eigenes Verschulden) entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
  • Es wird empfohlen, besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände zusätzlich durch eine Transportversicherung abzusichern.
3.3.4 Zugang und Vorbereitung durch den Kunden
  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Zugänge frei und die zu transportierenden Objekte zugänglich und transportfähig sind.
  • Falls eine besondere Ausrüstung (z. B. Möbellift, Kran) notwendig ist, muss dies im Vorfeld abgesprochen und separat organisiert werden.
  • Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann Easy Way Services GmbH den Auftrag verweigern oder zusätzliche Kosten berechnen.
3.4 Leistungsunterbrechung und höhere Gewalt
  • Easy Way Services GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung zu unterbrechen oder zu verschieben, falls äussere Umstände eine sichere und ordnungsgemässe Durchführung unmöglich machen. Dazu gehören insbesondere:
    • Naturkatastrophen,
    • extreme Wetterbedingungen,
    • behördliche Anordnungen oder Strassensperren,
    • unvorhersehbare technische Defekte an Fahrzeugen oder Geräten.
  • In solchen Fällen wird mit dem Kunden eine alternative Lösung oder ein neuer Termin vereinbart.
  • Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsmethoden

4.1 Preisangaben und Währung
  • Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei steigenden Material- oder Treibstoffkosten sowie gesetzlichen Abgaben. Kunden werden über Preisänderungen rechtzeitig informiert.
  • Rabatte oder Sonderkonditionen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
4.2 Zahlungsmethoden und Fälligkeit
  • Für den ersten Auftrag ist eine Barzahlung an den Teamleiter vor Ort oder eine Kartenzahlung am Terminal möglich.
  • Weitere Aufträge werden in der Regel auf Rechnung abgerechnet, sofern der Kunde keine abweichende Zahlungsweise wünscht.
4.3 Rechnungsstellung und Zahlungsfristen
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  • Einwände gegen die Rechnung müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich erhoben werden, andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
  • Bei Zahlungsverzug behält sich Easy Way Services GmbH vor:
    • Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR zu berechnen,
    • eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung zu erheben,
    • die weitere Erbringung von Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen,
    • den ausstehenden Betrag gerichtlich einzufordern und sämtliche Inkassokosten dem Kunden zu belasten.
4.4 Anzahlung und Vorauszahlungen
  • Für grössere Aufträge oder Neukunden behält sich Easy Way Services GmbH das Recht vor, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtbetrags zu verlangen.
  • Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kann Easy Way Services GmbH den Auftrag stornieren oder verschieben.
4.5 Zusatzkosten und Mehraufwand
  • Nicht vorhersehbare Zusatzkosten, die sich während der Leistungserbringung ergeben (z. B. zusätzliche Transportwege, unerwarteter Mehraufwand), werden dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt, sofern diese nicht auf Fahrlässigkeit von Easy Way Services GmbH zurückzuführen sind.
  • Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, müssen gesondert vereinbart und bezahlt werden.
4.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Easy Way Services GmbH mit eigenen Gegenansprüchen zu verrechnen, es sei denn, diese wurden rechtskräftig festgestellt oder schriftlich von Easy Way Services GmbH anerkannt.
  • Easy Way Services GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung zu verweigern, wenn aus vorherigen Aufträgen noch offene Rechnungen bestehen.

5. Stornierungen und Rücktritt vom Vertrag

5.1 Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann einen bereits erteilten Auftrag stornieren, muss jedoch die durch die Stornierung entstehenden Kosten gemäss folgender Staffelung übernehmen:

  • Stornierung bis 7 Kalendertage vor dem geplanten Termin:
    • 30 % des vereinbarten Preises als Aufwandsentschädigung für bereits entstandene Planungskosten.
  • Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin:
    • 80 % des vereinbarten Preises aufgrund kurzfristiger Disposition und bereits eingeplanter Ressourcen.
  • Stornierung am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen des Kunden:
    • 100 % des vereinbarten Preises, da ein kurzfristiger Ersatz in der Regel nicht möglich ist.

Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen und gilt erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch Easy Way Services als wirksam.

Falls der Kunde nach einer Stornierung eine erneute Buchung vornimmt, kann Easy Way Services GmbH nach eigenem Ermessen eine teilweise Anrechnung der Stornierungsgebühren auf den neuen Auftrag gewähren.

5.2 Rücktritt vom Vertrag durch Easy Way Services GmbH

Easy Way Services GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • Der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere:
    • Zahlungstermine nicht einhält,
    • falsche Angaben zur Art oder zum Umfang der Leistung macht,
    • gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstösst.
  • Unvorhersehbare Umstände die Durchführung unmöglich machen, darunter:
    • Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Pandemien, behördliche Sperrungen),
    • Plötzlicher Fahrzeug- oder Geräteausfall, der nicht rechtzeitig behoben werden kann,
    • Arbeitskampfmassnahmen oder Streiks, die Easy Way Services GmbH an der Erfüllung des Vertrags hindern.
  • Der Kunde gegen Sicherheitsvorschriften oder Arbeitsbedingungen verstösst, z. B.:
    • Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen vor Ort,
    • Verweigerung der Bereitstellung notwendiger Informationen oder Zugänge.

In diesen Fällen ist Easy Way Services GmbH nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, sondern kann bereits entstandene Kosten für Planung, Disposition oder bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen.

5.3 Ersatztermine und Kulanzregelungen
  • Falls ein Rücktritt durch Easy Way Services GmbH aus organisatorischen oder unvorhersehbaren Gründen notwendig wird, wird dem Kunden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
  • In besonderen Fällen kann Easy Way Services GmbH nach eigenem Ermessen eine Teilrückerstattung oder Reduktion der Stornogebühren gewähren, wenn der Kunde nachweist, dass die Stornierung ausserhalb seines Einflussbereichs lag.

6. Pausenregelung

6.1 Anspruch auf Pausen

Die Mitarbeiter von Easy Way Services GmbH haben gemäss den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Anspruch auf angemessene Pausen während der Arbeitszeit. Dies umfasst:

  • Zwei Kurzpausen von je 15 Minuten (eine am Vormittag und eine am Nachmittag).
  • Die Kurzpausen werden als Arbeitszeit angerechnet.
6.2 Mittagspause
  • Die reguläre Mittagspause beträgt 1 Stunde.
  • Die Mittagspause wird nicht als Arbeitszeit angerechnet und ist vom Mitarbeiter eigenständig zu nutzen.
6.3 Besondere Regelungen bei langen Einsätzen
  • Bei Arbeitszeiten von mehr als 9 Stunden pro Tag kann eine zusätzliche Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden.
  • Falls sich ein Auftrag über längere Zeit erstreckt oder besondere physische Belastungen erfordert, können nach Ermessen der Einsatzleitung zusätzliche kurze Erholungspausen gewährt werden.
6.4 Pausenregelung für Kundenaufträge
  • Die Pausenzeiten sind so zu gestalten, dass sie den Arbeitsablauf so wenig wie möglich beeinträchtigen.
  • In Ausnahmefällen kann Easy Way Services GmbH die Pausenzeiten in Absprache mit dem Kunden flexibel anpassen, sofern betriebliche Gründe dies erfordern.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern ihre gesetzlich oder vertraglich festgelegten Pausen zu verweigern oder zu reduzieren.

7. Haftung, Haftungsausschluss und Versicherung

7.1 Haftungsgrundsätze
  • Easy Way Services GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht wurden.
  • Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Die Haftung für Hilfspersonen oder Dritte, die nicht direkt für Easy Way Services GmbH arbeiten, ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
7.2 Versicherungsschutz
  • Easy Way Services verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 Mio., die Schäden an Dritten sowie Sach- und Personenschäden abdeckt.
  • Falls ein Kunde einen höheren Versicherungsschutz benötigt, muss dies vor Auftragsbeginn vereinbart und eine individuelle Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
7.3 Haftungsausschluss

Easy Way Services GmbH übernimmt keine Haftung für:

  • Schäden an Pflanzen und lebenden Organismen (z. B. Bäume, Sträucher, Rasen).
  • Funktionsstörungen an elektronischen Geräten, wenn keine äusserliche Beschädigung nachweisbar ist.
  • Schäden durch unzureichende Verpackung oder unsachgemässe Vorbereitung durch den Kunden.
  • Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, insbesondere:
    • Bargeld, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle,
    • Schmuck, Uhren, Kunstwerke,
    • persönliche Dokumente oder Sammlerstücke.
  • Höhere Gewalt, darunter:
    • Extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen,
    • Behördliche Anordnungen oder Streiks,
    • Verkehrsunfälle ohne Verschulden von Easy Way Services.
7.4 Sorgfaltspflichten des Kunden
  • Der Kunde ist verpflichtet, Wertgegenstände, empfindliche oder besonders wertvolle Gegenstände vor Beginn der Dienstleistung zu sichern oder zu entfernen.
  • Für Schäden, die durch unzureichende Angaben des Kunden zur Beschaffenheit oder Empfindlichkeit eines Gegenstandes entstehen, übernimmt Easy Way Services GmbH keine Haftung.
7.5 Schadensmeldung und Fristen
  • Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss des Auftrags, schriftlich bei Easy Way Services GmbH zu melden.
  • Erfolgt die Meldung später, kann der Schaden nicht mehr geltend gemacht werden.
  • Easy Way Services GmbH behält sich das Recht vor, den Schaden durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen, bevor eine Haftung übernommen wird.

8. Datenschutz

8.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

8.2 Datenschutzerklärung

Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Easy Way Services GmbH gilt ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Baar, Schweiz.
  • Easy Way Services GmbH behält sich das Recht vor, den Kunden an dessen Wohnsitz oder Sitz zu belangen.

Wir freuen uns, Ihren Auftrag sorgfältig und professionell auszuführen. Bitte senden Sie ein unterzeichnetes Exemplar dieser Offerte per Post oder E-Mail zurück, um den Auftrag zu bestätigen.

Easy Way Services GmbH | Haldenstrasse 5, 6340 Baar

Telefon: +41 41 511 00 92 | Mobile: +41 79 209 69 62 | E-Mail: [email protected] | CHE-Nummer: CHE-241.167.182

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